Die Zucht im VfDSp
Hauptzuchtwartin:
Gabriele Gamalski
Große Schulstraße 33a
D - 39307 Genthin
Tel: +49 (0) 39 33 - 80 33 61
Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag bis 18 Uhr
E-Mail:
→
hauptzuchtwart@deutsche-spitze.de
Zuchtbuchführerin
Inga Seidel
Schützenstraße 26
D - 38304
Wolfenbüttel
Mobil: +49 (0) 177 - 326 05 84
E-Mail: →
zuchtbuch@deutsche-spitze.de
Zuchtbuchstelle
Bitte senden Sie
• Unterlagen Wurfmeldungen
• Anträge auf Übernahme
ausländischer Ahnentafeln in das Zuchtbuch des Vereins für Deutsche
Spitze e.V.
• Anträge von Ahnentafel-Zweitschriften nach Verlust
an
folgende Adresse:
Britta Schweikl
Waldstraße 13
D - 85457 Wörth
E-Mail: →
zba@deutsche-spitze.de
Formulare für die Zucht
Alle wichtigen Ordnungen, Formulare und weitere Informationen finden Sie hier.
Tierschutz Hundeverordnung (PDF zum Download) - Stand: 01.03.2022
Zuchtbücher
Das Zuchtbuch enthält alle Wurfeintragungen eines
Zuchtjahres, eine Welpenstatistik nach Varietäten
aufgeschlüsselt und eine Zwingerübersicht mit dem
Zuchtgeschehen der letzten 4 Jahre.
Zurzeit sind die
Zuchtbücher von 1988 bis jetzt noch erhältlich und
können von Mitgliedern bei der Zuchtbuchstelle bestellt
werden.
Die Jahresausgabe für Mitglieder kostet 14,-
Euro inkl. Porto. Das Zuchtbuch 1993/94 ist ein
Doppelband und für 15,- Euro inkl. Porto erhältlich.
Die Zuchtbücher sind erhältlich bei
Zuchtbuchführerin:
Inga Seidel
Schützenstraße 26
D - 38304 Wolfenbüttel
E-Mail: →
zuchtbuch@deutsche-spitze.de
→ Geschlossener Mitgliederbereich
Wichtige Hinweise und Fristen für Züchter und Zuchtwarte
- Bitte senden Sie eine Kopie der vollständig ausgefüllten Deckbescheinigung innerhalb von 10 Tagen nach dem 1. Decktag an die Hauptzuchtwartin.
- Bitte melden Sie Ihren Wurf innerhalb von 8 Tagen dem Zuchtwart Ihrer Wahl, der ggf. eine Wurfbesichtigung (gem. §3.6 Zuchtwartordnung) innerhalb von 14 Tagen nach Wurfdatum vornimmt.
- Bitte senden Sie die Wurfunterlagen nach der Wurfabnahme, die bis zur 16. Lebenswoche vom Zuchtwart durchgeführt sein muss, zügig an die Zuchtbuchstelle.
- Bitte vergessen Sie nicht die turnusmäßige Zuchtstättenkontrolle im Abstand von 3 Jahren (gem. ZO §4.1).
- Unsere Züchter sollen über eine angemessene Sachkunde verfügen und sind verpflichtet, sich über Inhalt und Änderungen der Zuchtbestimmungen zu unterrichten.
- Jeder Zuchtwart ist darüber hinaus verpflichtet, sich kynologisch weiterzubilden, er muss den Besuch von mind. einer Fortbildungsmaßnahme pro Jahr beim Hauptzuchtwart nachweisen (§9 Zuchtwartordnung)
Züchterschulungen
Der VDH bietet Züchtern regelmäßig Schulungen zu allen Fragen der Hundehaltung und -zucht an. Auf der Internetseite des VDH finden Sie die ausführlichen Seminarangebote. → www.vdh.de/ueber-den-vdh/akademie/
Züchter im VDH
Ab dem Jahr 2008 bietet der VDH sein Projekt »Züchter im VDH« allen Züchtern der angeschlossenen Rassehundevereinen an. Weiter Informationen und einen Antrag hierzu finden Sie in folgenden Dateien:
- VDH Rundschreiben zum Projekt »Züchter im VDH«
- VDH-Züchterplakette
- VDH-Züchterurkunde
- Antrag zur Teilnahme am "Züchter im VDH"-Projekt